Vollautomatisches Parken und das Wiener Übereinkommen

by Paul Balzer on 4. Februar 2013

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Fahrzeuge werden immer intelligenter, viele haben vollautomatische Parkassistenten, welche parallel zur Fahrtrichtung längs einparken können. Aktueller Stand der Serienfahrzeuge ist, dass das Fahrzeug auch quer zur Fahrtrichtung in eine Parklücke rangieren kann. Damit sind zum einen lästiges Kurbeln als auch das nackenunfreundliche Umdrehen auf ein Minimum reduziert. Mit Spiegeln rückwärts fahren können ja die wenigsten, wenn man das Treiben in der Stadt beobachtet. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge immer breiter und länger werden und auch die Stoßfänger oft lackiert sind. All das sind Gründe, dem Fahrzeug den Parkvorgang zu überlassen. Valeo zeigt in diesem Konzeptvideo ganz geschlechterneutral (#Aufschrei), wie die Zukunft aussehen könnte:

Dabei stellen sich ein paar Fragen, welche es zu bedenken gibt.

Verbindung von Smartphone und Motormanagement

Die erste Frage ist ja, wie das Smartphone beim Auto Gas und Bremse betätigen soll? Kurzum: Derzeit überhaupt nicht. Alle Videos, welche eine App ein Fahrzeug steuernd zeigen, sind Konzeptvideos, die Fahrzeuge nicht im Straßenverkehr unterwegs. Der Fahrzeughersteller ist der Einzige, der die Verbindung zwischen App und Motormanagement freigeben kann. Ford ist als zweiter Hersteller nach Opel, diesen Schritt gegangen und hat eine API für viele seiner Modelle heraus gegeben. Mit dem OpenXC gibt es die Möglichkeit über den OBD-II Anschluss des Fahrzeugs auf Fahrzeugfunktionen zuzugreifen, welche mehr als nur abgasrelevant sind. Dabei ist hauptsächlich lesender Zugriff gemeint. Eine Ansteuerung von Fahrpedal oder Bremse ist darüber nicht möglich.

Ich denke andere Hersteller arbeiten an einer ähnlichen Schnittstelle. Es ließen sich unzählige Dinge damit anstellen, wenn Fahrzeuge fahrende Verkehrssensoren sind, die ihre Daten “in die Cloud” schicken. Als Konzept hat JvM den Parkplatz twitternden Daimler gezeigt:

Wenn andere Daimler den Hashtag und ortsbasiert diese Information von Twitter wieder auslesen, so ergibt sich eine Echtzeitparkplatzanzeige. Dann wäre Twitter eben das Protokoll, über das kommuniziert wird.

Fahrzeugumfeldsensorik und die Sicherheit

Eine Sache ist es an einer Parklücke vorbei zu fahren und dem Auto vorher gesagt zu haben, dass das eine Parklücke ist, welches es bitte zu vermessen hat und wenn möglich darin einparken soll. Eine andere ist es, wenn das Auto selbstständig entscheiden soll, wo eine Parklücke ist und wie man dort am besten hinein navigiert. Audi hat das auf der diesjährigen CES Messe in Las Vegas gezeigt.

Kleines aber feines Detail: Unzählige SICK Laserscanner in der Tiefgarage verteilt, welche die Situation erfassen. Die kleinen blauen Dinger die da auf dem Boden stehen. Das Fahrzeug kommuniziert sozusagen mit der Tiefgarage, wo es sich gerade exakt befindet. Alles andere ist zu unsicher, denn diese Laser kommen so schnell nicht ins Fahrzeug. Schade, denn damit könnte man halt eine Menge Fortschritt anstellen. Siehe Google Self Driving Car oder auch Audi TTS Pikes Peak.

Wiener Übereinkommen und die fahrende App

Eine App fährt also das Auto? Grundsätzlich funktioniert das in Deutschland nicht [Update], weil die rechtlichen Beschränkungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr in Artikel 8, Satz 1 lauten:

Jedes Fahrzeug und miteinander verbundene Fahrzeuge müssen, wenn sie in Bewegung sind, einen Führer haben.

Ich glaube nicht, dass es da ausreicht, dass man daneben steht und auf eine App drückt. Da machen die Juristen einen nieder, wenn das Fahrzeug rückwärts parkend ein Kind umfährt oder das Nachbarfahrzeug rammt.

[Update]: Offensichtlich gibt es juristische Einschätzungen, die die autonome Steuerung trotz Wiener Übereinkommen für möglich halten, wie der Beitrag “Fahrerassistenz und Wiener Weltabkommen” von Prof. Dr. iur. Bernhard Kempen zeigt.

Eine Möglichkeit dies teilweise zu umgehen wäre noch, dass diese Funktion nur in privaten Parkhäusern verwendet wird. Das Versuchsfahrzeug FASCar I des DLR-Instituts für Verkehrssystemtechnik wird derzeit in einem von der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellten Parkplatz am Braunschweiger Hauptbahnhof getestet. Allerdings ist das Fahrzeug mit Sensorik, einer besonderen Antriebstechnik sowie leistungsfähiger Rechenhardware ausgestattet. Zusätzlich erfasst eine HD-Kamera, die auf dem Parkplatz installiert ist, die freien Stellplätze. In Verknüpfung mit einem Parkraummanagementsystem kann dem Fahrzeug so per Funk ein Parkplatz zugewiesen werden. Aber auch hier heißt es in der Pressemitteilung:

Es sitzt immer ein Sicherheitsfahrer im Auto, der im Zweifel eingreifen und das Auto manuell steuern kann.

Fazit zum “Valet Parking”

Es bleibt spannend und ich bin froh in diesem Bereich arbeiten zu dürfen. Das Spannungsfeld aus Politik, Juristerei, Lobbying, Markt, Akzeptanz und Innovation wird sich langsam fortbewegen, aber ich bin mir sicher ich werde die Konzepte, wie sie dieser Tage vorgeführt werden, noch in Serie erleben.

One Comment

  1. Aus Sicht des forensischen Unfallanalytikers ist es zwingend erforderlich, dass es im Zusammenhang mit autonomen Fahren oder auch dem Fortschritt der Assistenzsysteme einen Ereignisspeicher in den Fahrzeugen gibt, der z. B. 10 sec vor und nach einem Ereignis (unnormal hohe Beschleunigung/Verzögerung, Airbagauslösung, Einschalten der Warnblinkanlage) die Schaltzustände der Steuergeräte, Geschwindigkeit und weitere Parameter abspeichert. Sonst sehe ich für die Aufklärbarkeit “unerklärlicher” Unfälle schwarz. Dieser Speicher darf nicht allein dem Hersteller der Fahrzeuge oder der Steuergeräte zugänglich sein, sondern auch Ermittlungsbehörden oder deren Erfüllungsgehilfen. Man darf auch nicht vergessen, dass Fahrzeuge mit einer Datenverbindung von außen potenzielle Angriffsziele für Viren etc. sind.

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