“In der Regel geht es bei Verkehrsunfällen, Geschehen, die häufig aus einer Fahrlässigkeit, einem Augenblicksversagen resultieren,  um Geldstrafen. Dass ein Verkehrsstrafverfahren mal mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung endet, ist schon eine absolute Seltenheit. Da geht es maximal um ein paar Tausend Euro Strafe.

Um zu verhindern, dass jemand diese Strafe bezahlen muss, nimmt man billigend in Kauf, dass unter Umständen das Unfallopfer im parallelen Zivilverfahren seine Ansprüche nicht durchsetzen kann. Es ist vielleicht durch den Unfall sowieso schon entstellt und behindert, hat dann aber auch noch extreme Schwierigkeiten, den erforderlich Hausumbau oder Hilfsmittel, die den Alltag erträglich machen, von der Versicherung des Unfallopfers finanziert zu kriegen.

Und das liegt daran, dass der Gesetzgeber es nicht für erforderlich hält, dafür zu sorgen, dass ein Zeitfenster von ein paar Sekunden vor und nach dem Unfall eingefroren werden: Kinematikdaten und Schaltzustände von Steuergeräten ereignisbezogen (Beschleunigungstrigger, Airbagauslösung etc.) aufzuzeichnen und von Berechtigten auslesen zu lassen, sollte möglich sein, auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes.” – Will auf willsagen.de

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